Teilnahmebedingungen des Bundespreises 2022

Ziele des Bundespreises Stadtgrün 2022: Klimaanpassung und Lebensqualität

Für das Jahr 2022 nahm der Bundespreis die Bedeutung des Stadtgrüns für die Klimaanpassung von Städten und Gemeinden in den Fokus. Die Herausforderungen des Klimawandels und die Anpassung der Grün- und Freiräume an veränderte klimatische Bedingungen sind ein zentraler Baustein der Handlungsempfehlungen des „Weißbuch Stadtgrün“ aus dem Jahr 2017.

Die Bewerbungsfrist ist beendet.

Der Schwerpunkt des Bundespreises 2022 lag auf multitalentierten Freiräumen, die öffentlich zugänglich sind und einen positiven Einfluss auf das Stadtklima verfolgen. Gleichzeitig sollen sie den Nutzungsanforderungen der Menschen in den Städten und Gemeinden gerecht werden.

Der Preis gliederte sich in zwei Themenfelder:

– Anpassung der Vegetation an die Folgen des Klimawandels

– Anpassung des gesamten Stadtraums an die Folgen des Klimawandels durch den gezielten Einsatz von Stadtgrün

Die Projekte sollten Lösungen für die Hitzevorsorge, Trockenheitsvorsorge oder Überflutungsvorsorge (Hochwasser, Regenwasser) aufzeigen.

Dies können beispielsweise folgende Maßnahmen sein: klimaresiliente Grünpflanzungen, multifunktionale Platz- oder Parkgestaltungen, neue Bewässerungskonzepte, Entsiegelungsprojekte, Schaffung von Kühlungsinseln, Etablierung oder Aufwertung von grün-blauen Infrastrukturen u.v.m.

Die Teilnahmebedingungen der Wettbewerbsrunde 2022 können Sie hier nachlesen: Teilnahmebedingungen Bundespreis Stadtgrün 2022 (PDF)

Wer konnte teilnehmen?

Der Bundespreis Stadtgrün richtete sich an Städte und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3.000 Einwohner in Deutschland sowie Städte- und Gemeindekooperationen mit einem verbindenden Projekt. Teilnahmeberechtigt waren Bewerbergemeinschaften, zu denen immer mindestens eine für den öffentlichen Grünraum zuständige Institution einer Kommune gehören musste. Die Federführung der Einreichung übernahm die einreichende Institution oder Behörde der Kommune. Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Initiativen oder Vereine konnten sich in Kooperation mit ihren Kommunen beteiligen.

Der Wettbewerb zeichnet nicht Personen, sondern Projekte aus.

Ein Projekt konnte nur einmal eingereicht werden. Die Anzahl der Einreichungen pro teilnehmende Kommune war nicht begrenzt. Jurymitglieder, die Projekte einreichten, mussten sich bei der Abstimmung enthalten.

Welche Projekte konnten eingereicht werden?

Die Wettbewerbsbeiträge sollen auf vorbildliche Weise Lösungen zur Klimaanpassung aufzeigen und über die alltäglichen Fragestellungen der Kommunen zum Thema Stadtgrün hinausgehen. Sie mindern die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.

Der Wettbewerb zeichnet realisierte Projekte der vergangenen 10 Jahre aus. Realisiert bedeutet, dass das Projekt eine sichtbare und spürbare Wirkung zeigt. Zum Beispiel durch eine abgeschlossene Baumaßnahme, durch eine Aktion oder Intervention im Raum, eine durchgeführte Pflanzmaßnahme oder auch ein Experiment (z.B. in einem Reallabor), das im Raum sichtbar und erlebbar ist. Dabei ist es wichtig, dass das Projekt öffentlich zugänglich und nutzbar ist. Es soll auch einen Mehrwert für das Gemeinwohl und die Öffentlichkeit haben.

Die Suche nach vorbildlichen Projekten umfasst alle Freiraumtypologien und Maßstäbe: zum Beispiel Plätze, Straßenräume, Parks, Friedhöfe, Dächer, Flussräume, hybride Räume, Freiraumsysteme, öffentliche Grünzüge in der Stadt und in Kleingartenanlagen, gemeindeübergreifende Landschaftszüge und periphere Landschaftsräume sowie einzelne Stadtgrün- oder Landschaftselemente.

Gemeinde- und länderübergreifende Projekte waren erwünscht. Die federführend einreichende Kommune musste in Deutschland liegen.

Größe und finanzieller Umfang der Projekte waren keine Beurteilungskriterien. Im Vordergrund steht der Ideenreichtum.

Beurteilungskriterien

Bei der Beurteilung der Projekteinreichungen spielten folgende Kriterien eine Rolle:

  • Beitrag zur Klimaanpassung
  • Mehrwert für die Lebensqualität
  • Gestaltung
  • Planungs- und Umsetzungsprozess
  • Zusammenarbeit / Einbindung der Akteure
  • Kreativität / Innovation

Preise

Der Bundespreis Stadtgrün 2022 ist mit einem Preisgeld von bis zu 100.000 Euro (brutto) dotiert, vorbehaltlich der im Haushalt 2022 zur Verfügung stehenden Mittel. Die Jury entscheidet über die Verteilung der Preise und Anerkennungen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.

In der Wettbewerbsrunde 2022 wurden 5 Preise und 4 Anerkennungen vergeben. Die Preise sind mit je 15.000 Euro, die Anerkennungen mit je 5.000 Euro, dotiert.

Das Preisgeld ergeht an die federführende Kommune. Das Preisgeld soll von dem einreichenden Ressort für das Stadtgrün eingesetzt werden.

Alle Projekte, die für den Bundespreis Stadtgrün nominiert bzw. ausgezeichnet wurden, dürfen mit dem Slogan „Nominiert für den Bundespreis Stadtgrün 2022“ bzw. „Anerkennung beim Bundespreis Stadtgrün 2022“ bzw. „Preisträger des Bundespreises Stadtgrün 2022“ werben und hierfür das Logo des Bundespreises verwenden.

Jury

Die unabhängige Jury hat am 22. Juni 2022 in Berlin getagt und über die Vergabe der Preise, Anerkennungen entschieden. Die Jury war mit anerkannten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Garten und Landschaftsarchitektur, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und des Deutschen Landkreistags sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und verschiedenen Forschungseinrichtungen besetzt. Die Jury vergab fünf Preise und vier Anerkennungen.

Das Juryprotokoll finden Sie hier zum Download: Juryprotokoll Bundespreis Stadtgrün 2022

Jurybesetzung

Cansel Kiziltepe, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Juryvorsitz)

Prof. Dr.-Ing. Hagen Eyink, Leiter des Referats Grün und Baukultur in der Stadtentwicklung im BMWSB (Stellvertretung Juryvorsitz)

Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Bernd Düsterdiek, Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. ,Referatsleiter im Dezernat Umwelt und Städtebau

Nadine Schartz, Deutscher Landkreistag, Referentin, Referat 28, Kommunale Entwicklungszusammenarbeit

Melanie Ihlenfeld, Deutscher Städtetag, Fachbereichsleiterin, FB 67 – Grün und Gruga, Stadt Essen

Irene Burkhardt, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. , Vizepräsidentin

Andrea Gebhard, Bundesarchitektenkammer e.V. , Präsidentin

Anna Finn, Urbane Liga e.V., HannoverVOIDS und Vorstand PLATZprojekt e.V.

Prof. Antje Stokman, HafenCity Universität Hamburg –  Architektur und Landschaft 

Prof. Dr. Stephan Pauleit, Technische Universität München – Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung

Prof. Dr.-Ing. Heiko Sieker, Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH, Honorarprofessur TU Berlin

Dr. Susanne Böll, Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau, Veitshöchheim

Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt, Technische Universität Dresden, Professur für Landschaftsplanung

Marie-Theres Okresek, bauchplan, Wien/A – (stellvertr. Jurymitglied, ständig anwesend)

Termine

Veröffentlichung der Auslobung
Januar 2022

Ende der Einreichungsfrist
4. April 2022, 18 Uhr Wurde Verlängert bis zum 14. April 2022, 18:00 Uhr

Jurysitzung
22. Juni 2022

Preisverleihung und Erfahrungsaustausch
14. September 2022 auf dem 15. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik

Auslober

Auslober des Bundespreises Stadtgrün ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt den Wettbewerb um und begleitet ihn fachlich.

Wettbewerbsbüro

Die konsalt GmbH betreut das Wettbewerbsverfahren in Zusammenarbeit mit arge studio urbane landschaften-b konzeptionell und organisatorisch.

Ansprechpartnerinnen: Annika Schönfeld, Renate Jurgesa

konsalt GmbH
Altonaer Poststr. 13
22767 Hamburg
Tel. 040-35 75 27 0
bundespreis-stadtgruen@konsalt.de

Rückfragen

Die Teilnehmenden können ihre Fragen zum laufenden Wettbewerbsverfahren, zur Webseite und zur Einreichung ausschließlich über das Kontaktformular auf der Webseite www.bundespreis-stadtgruen.de an das Wettbewerbsbüro stellen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Webseite unter FAQ und sind öffentlich einsehbar.